Unter diesem Menüpunkt stehen unsere Formulare und Informationen zum Download bereit.
Allgemeine Informationen und Formulare
Kurzanleitung zur Benutzung des Online-Stundenplans für Eltern
Formular Verlassen des Schulgebäudes
Schülerbeihilfen-Onlineratgeber des bmb
Freistellung vom Unterricht
Besonders vor verschiedenen Ferien bzw. schulfreien Tagen werden immer wieder Ansuchen an uns gestellt, SchülerInnen eine Freistellung vom Unterricht zu genehmigen.
Die Bildungsdirektion für Wien hat im Dezember 2019 einen Erlass an die Schulen versandt. Darin wird genau festgelegt, aus welchen Gründen SchülerInnen eine solche Freistellung durch den Klassenvorstand / die Schulleitung / die Bildungsdirektion genehmigt werden kann.
Besonders zu beachten ist hier der Absatz:
“Sofern für den Klassenvorstand / die Schulleitung kein triftiger Grund vorliegt oder eine Terminverschiebung für den Schüler bzw. dessen Familie möglich oder zumutbar wäre, ist das Ansuchen abzulehnen. […] Ein günstiger Flug oder eine bloße Verlängerung der Ferien stellen keinesfalls eine ausreichende Begründung für eine Freistellung dar.”
Das Ansuchen für eine Freistellung ist unter Angabe des Grundes ausschließlich in Form des ausgefüllten Formulars „Ansuchen um Freistellung vom Unterricht“ bis spätestens 3 Wochen vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) der Direktion vorzulegen.
Ansuchen um Freistellung (2 Tage bis 1 Woche)
Ansuchen um Freistellung (länger als 1 Woche) für schulpflichtige SchülerInnen
Ansuchen um Freistellung (länger als 1 Woche) für nicht mehr schulpflichtige SchülerInnen
edu.card
Das kann deine edu.card. – Das Informationsblatt zum Ausdruck
Defekt- / Verlustmeldung zur edu.card
Diverse Anmeldeformulare
Anmeldung Mittagsbetreuung im Schulhaus
Tagesbetreuung
Erhebungsblatt für die Entlassungszeiten
Elterninformation zur Tagesbetreuung
Informationen zum Religionsunterricht
Grundsätzliches
Für alle SchülerInnen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand.
SchülerInnen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.).
Der Religionsunterricht ist konfessionell gebunden. Die Teilnahme (Besuch des Pflicht/Freigegenstandes Religion) von SchülerInnen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft an einem Religionsunterricht, welcher von einer anderen als der dem eigenen Bekenntnis entsprechenden Kirche oder Religionsgesellschaft eingerichtet wurde, ist nicht zulässig.
Freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht
SchülerInnen ohne Bekenntnis sind berechtigt am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft teilzunehmen, wenn die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch d. SchülerIn selbst, innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres eine schriftliche Anmeldung für den Besuch des Religionsunterrichts abgeben.
Dieser Besuch des Religionsunterrichtes gilt als Besuch eines Freigegenstandes.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch d. SchülerIn selbst, können eine Abmeldung vom Religionsunterricht vornehmen.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur während der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres erfolgen.
Die Abmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr. Der Widerruf der Abmeldung ist jederzeit zulässig, es sei denn, die Abmeldung hat zum verpflichteten Besuch des Ethikunterrichts geführt.
Ethikunterricht in der 5. bis 8. Klasse
SchülerInnen ohne religiöses Bekenntnis bzw. vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldete SchülerInnen, sind verpflichtet am Ethikunterricht teilzunehmen.
Wahlmöglichkeiten
Wahl der Schulform ab der 3.Klasse
Wahl der Fremdsprache 5.Klasse
Information Schwerpunkte Oberstufe
Information Wahlpflichtgegenstände
Anmeldung Wahlpflichtgegenstände, Module und alt.Pflichtgegenstände 6.Klasse
Reifeprüfung
Die Formulare zur Reifeprüfung sind als pdf-Formulare gespeichert. Beim Öffnen bitte darauf achten, dass das Bearbeiten der Formularfelder eingeschalten wird!
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vor den Klausurarbeiten der Reifeprüfung
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung im Herbst (Spätester Anmeldetermin: letzter Tag vor den Sommerferien)
Anmeldung zur Kompensationsprüfung
Anmeldung zur Wiederholung von Teilgebieten der Reifeprüfung
(Spätester Anmeldetermin: Sommertermin: 4 Wochen vor dem Termin der ersten schriftlichen Prüfung
Herbsttermin: letzter Tag vor den Sommerferien
Wintertermin: letzter Tag vor den Weihnachtsferien)